01. Geltungsbereich
Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Verträge werden ausschließlich zu nachfolgenden AGB erbracht, bzw. abgeschlossen. Abweichende Geschäftsbedingungen sind nur dann gültig, wenn diese in schriftlicher Form vereinbart werden und diese Vereinbarung von beiden Parteien unterzeichnet ist. Die Veröffentlichung einer neuen Fassung dieser AGB setzt sämtliche vorherigen Fassungen außer Kraft.
02. Angebote
Unsere Angebote behalten die Gültigkeit für 30 Tage ab Angebotsdatum. Sie werden nur nach schriftlicher Anfrage erstellt und sind, soweit nicht anders vereinbart, freibleibend und unverbindlich. Allen Angeboten, Vereinbarungen und Lieferungen liegen unsere Lieferbedingungen zugrunde. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen im Einzelfall nicht widersprechen.
03. Leistungsumfang
Für Vorarbeiten, Entwürfe und sonstige Projektierungsleistungen, die auf Wunsch des Auftraggebers erbracht werden, ist ein Entgelt auch dann zu zahlen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt. Mangels besonderer Vereinbarungen gilt das für die vorgenannten Leistungen als üblich anzusehende Entgelt als vereinbart.
04. Liefertermin
Die Firma Messewerkstatt GmbH ist stets bestrebt termingerecht zu liefern. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Hindernissen, die wir bei zumutbarer Sorgfalt nicht abwehren konnten, insbesondere bei Betriebsstörungen, Unterbrechung der Energieversorgung, höherer Gewalt, Ausfälle durch Covid-19, staatlichen Behinderungen, Streik und Aussperrung. Dies gilt auch dann, wenn diese Hindernisse während eines Lieferverzuges auftreten und sie zu Verzögerungen bei unseren Unterlieferanten führen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mitteilen. Eine Verlängerung der Lieferfrist tritt ebenso ein, wenn für die Ausführung der vereinbarten Lieferung erforderliche Angaben und Unterlagen des Kunden sowie Erklärungen Dritter, insbesondere Behörden, nicht rechtzeitig eingehen. Teillieferungen dürfen vom Kunden nicht zurückgewiesen werden. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Der Kunde hat dafür zu sorgen und einzustehen, dass die zur Vollendung unserer Leistung, etwa eines Messestandes, erforderlichen Arbeiten von dritter Seite, zum Beispiel Druckdaten von der Agentur oder auch Lieferung von Teilen, rechtzeitig und einwandfrei erfolgen. Für alle Grafikproduktionen benötigen wir die Druckfertigen Daten laut Datenblatt mindestens zwei Wochen vor dem Verladetermin. Erklären wir uns mit nachträglichen Änderungswünschen des Kunden einverstanden, wozu wir nicht verpflichtet sind, so können wir einen angemessenen neuen Liefertermin festlegen. Reklamationen jeder Art müssen unverzüglich angezeigt werden und können nur bis zum Beginn der jeweiligen Veranstaltung anerkannt werden.
05. Eigentumsvorbehalt
Handelswaren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen in unserem Eigentum. Mietware (als solche in sämtlichen Schriftstücken gekennzeichnet) bleibt zu jeder Zeit in unserem Eigentum und wird dem Kunden in der vereinbarten Zeitspanne lediglich zur zweckmäßigen Verwendung zur Verfügung gestellt.
06. Zahlungsvereinbarungen, Skonti, Zahlungsverzug, Bankspesen, Stornobedingungen
Bei Zahlungsvereinbarungen mit 70% Anzahlung vor Messebeginn, sind wir berechtigt den Aufbau des Messestandes solange zu verzögern, bis der Zahlungseingang auf unserem Konto verbucht wurde. Unberechtigt abgezogene Skonti werden ausnahmslos nachgefordert. Werden die vereinbarten Zahlungsziele nicht eingehalten, sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 12% p. a. in Rechnung zu stellen. Sämtliche Auslands-Bankspesen und sonstige Spesen in Verbindung mit dem Geldverkehr gehen zu Lasten des Kunden. Stornobedingungen gestalten sich wiefolgt: 25% bei Storno oder Absage der Veranstaltung 30 Tage vor dem ersten Aufbautag, 50% bei Storno oder Absage der Veranstaltung 14 Tage vor dem ersten Aufbautag, 75% bei Storno oder Absage der Veranstaltung 7 Tage vor dem ersten Aufbautag und 100% bei Storno oder Absage der Veranstaltung ab dem ersten Aufbautag.
07. Erfüllungsort, Versandkosten, Gefahrenübergang
Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen ist immer 3381 Golling an der Erlauf. Wünscht der Kunde die Zusendung der Ware, so trägt er die Versandkosten und -spesen. Mit Übergabe der gekauften Ware an den Transporteur, geht die Gefahr, bzw. das Risiko auf den Kunden über.
08. Schadenersatz
Wir haften für materielle Schäden nur, soweit wir diese grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet haben. Für reine Vermögensschäden kann an uns niemals Schadenersatzanspruch gestellt werden. Für Messewerkstatt-Mietware, welche zweckwidrig verwendet, beschädigt oder gegenüber normalem Gebrauch übermäßig abgenützt wird, ist der Kunde zu Schadenersatz verpflichtet.
09. Mängel und Ersatzlieferung
Den einwandfreien Zustand und die Vollständigkeit des Mietgutes hat der Auftraggeber bei dessen Empfang unverzüglich zu prüfen und ggf. zu rügen. Bei Nichtausübung der Rügepflicht gilt die Mängelfreiheit als bestätigt. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers sind dann ausgeschlossen. Bei Mängeln der Mietsache ist die Messewerkstatt GmbH berechtigt nachzubessern oder Ersatz zu leisten. Wählt die Messewerkstatt GmbH das Recht der Nachbesserung oder Ersatzleistung, begründet dies keine weitergehenden Forderungen seitens des Auftraggebers.
10. Versicherung
Sämtliche Mietware der Messewerkstatt GmbH ist zu jeder Zeit gegen Diebstahl versichert (Transport, Aufbau, Abbau, Messedauer oder Kundeneinsatz). Für Kundenware und Kundenexponate übernehmen wir zu keiner Zeit Haftung, auch dann nicht, wenn diese durch uns transportiert werden. Der Kunde haftet selbst zu jeder Zeit für sein Eigentum und es ist in seiner Verantwortung und seinem Ermessen dieses entsprechend zu versichern.
11. Vertragstechnik
Alle vertragstechnischen Arbeiten von den jeweiligen Eventveranstaltern werden nach Aufwand zusätzlich berechnet oder vom Vertragspartner direkt an den Kunden/Aussteller verrechnet, z.B. alle technischen Anschlüsse wie Strom, Wasser, Druckluft, Deckenabhängungen, Statikberechnung, Steiger, Kettenzüge und Hebemittel.
12. Ein + Auslagerung / Lagermiete
Die Position Rückladen und Einlagern, pauschal beinhaltet lediglich die Rückladung, Abladung und Verräumen zum jeweiligen Lagerort. Dies beinhaltet nicht die Lagerung der Ware.
Falls nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wird nicht abgeholte bzw. bei uns verbliebenes Kundenmaterial zum aktuellen Tarif eingelagert und verrechnet. Der Verrechnungszeitraum bei der Lagermiete geht von Juni - Juni.
13. Reproduktions- und Urheberrecht
Urheberrechte und sonstige Rechte an den von uns hergestellten Entwürfen, Zeichnungen, Mustern sowie sonstige Unterlagen und Ausarbeitungen verbleiben bei uns. Auch dann, wenn sie von Kunden bezahlt worden sind. Wir sind jederzeit zur Rückforderung berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden hieran besteht nicht. Eine weitere Nutzung bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Bei uns gefertigte Entwürfe, Zeichnungen, Muster u. Modelle werden dem Kunden in jedem Falle in Rechnung gestellt, und zwar auch dann, wenn ein weitergehender Auftrag nicht erteilt wird. Der Kunde hat dafür einzustehen, dass uns zur Verfügung gestellte Vorlagen, Skizzen, Muster und sonstige Unterlagen frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde hat uns in jedem Fall bei einer Inanspruchnahme wegen Verletzung von Rechten Dritter, auch im Falle der Vervielfältigung, freizustellen. Für Verlust oder Beschädigung uns zu Verfügung gestellter Unterlagen jeglicher Art, aber auch bei uns eingelagerter Messestände und sonstigen Teile des Kunden, haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
14. Gewährleistung
Für die von uns gelieferte Ware gewährleisten wir die österreichischen Normvorschriften sowie entsprechende Qualität. Handelsübliche Abweichungen in der Beschaffenheit der Ware bleiben vorbehalten.
15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Der Gerichtsstand ist St. Pölten. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechtes. Konsumentenkunden mit Wohnsitz in Österreich sind hinsichtlich des Gerichtsstandes hiervon ausgenommen.